Am 18. September 2025 beschloss der Berner Stadtrat im Rahmen der Debatte über das Budget 2026 und den Aufgaben- und Finanzplan 2026-2029, dass er kommerzielle Werbung im Aussenraum weiterhin zulassen will. Eine deutliche Mehrheit des Parlaments will nicht auf die 5,5 Mio. Franken an Konzessionseinnahmen, die bei einem Werbeverbot der Stadtkasse fehlen würden, verzichten.
Was ist die Diskussion in Bern?
Plakativ
- Eine im Februar 2024 vom Stadtrat angenommene Motion fordert ein Verbot von kommerzieller Werbung im Aussenraum auf öffentlichem und privatem Grund.
- Im September 2025 beschloss eine Mehrheit des Stadtrats, dass sie das Werbeverbot wieder rückgängig machen will.
- Das letzte Wort zum verabschiedeten Budget hat das Stadtberner Stimmvolk am 30. November 2025.
- Wird es bestätigt, nimmt Bern durch die Konzessionierung der Werbeflächen auch künftig jährlich 5,5 Mio. Franken ein, welche die Stadt für den Service public nutzen kann.
Im Detail
Aktueller Stand: Die Stadtberner SP reichte im Rahmen der Debatte über das Budget 2026 und den Aufgaben- und Finanzplan 2026-2029 eine Planungserklärung ein, welche die Abschreibung der Motion zum Werbeverbot verlangt. Diese Planungserklärung wurde am 18. September 2025 vom Statdrat mit 44 Ja- zu 24 Nein-Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Rückblick: Die oben erwähnte Motion, die von fünf Stadtratsmitgliedern der Alternativen Linken (AL), des Grünen Bündnisses (GB), der Partei der Arbeit (PdA), der Juso sowie der Grünen alternativen Partei (GaP) eingereicht wurde, fordert ein generelles Werbeverbot in der Stadt Bern. Der Stadtrat nahm die Motion am 1. Februar 2024 mit 30 zu 29 Stimmen bei 11 Enthaltungen an. Abgelehnt wurde die Motion von GLP, FDP, SVP und Die Mitte zusammen mit einzelnen SP-Stimmen. Für das Plakatverbot war das Grüne Bündnis, AL und eine Mehrheit der SP. Enthaltungen gab es bei der Grünen Freien Liste, SP und EVP.
Forderungen der Motion
- Das Reklamereglement und ggf. die Bauordnung sind so zu überarbeiten, dass kommerzielle Werbung im Aussenraum (öffentlicher Raum, aber auch auf privatem Grund) auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht mehr bewilligungsfähig ist oder nur noch so weit zugelassen ist, oder wie es übergeordnetes zwingendes Recht vorschreibt.
- Den bereits bewilligten Flächen ist nach der Anpassung der Rechtsgrundlagen die Bewilligung mit einer Frist von angemessener Dauer zu entziehen oder im Falle einer befristeten Bewilligung, diese nicht mehr zu erneuern.
- Bei der Überarbeitung des Reklamereglements und ggf. der Bauordnung ist zu überprüfen, ob eine Ausnahme für Werbung, die sich auf ein Geschäft in unmittelbarer Nähe (Radius von ca. 5m) bezieht, bewilligungsfähig bleiben soll, sofern der Aushang in der Verantwortung des Geschäftes liegt.
- Das Reklamereglement ist so anzupassen, dass Leuchtreklamen in jedem Fall nicht bewilligungsfähig sind.
- Konzessionen (Clear Channel AG, APG und ev. andere Anbieter*innen), die die Stadt Bern erteilt, sind nicht mehr zu erneuern.
Der Gemeinderat müsste innert zwei Jahren nach dem Entscheid einen schriftlichen Vorschlag zur Umsetzung des Werbeverbots ausarbeiten. Die Frist dafür wäre der 31. Januar 2026.
Gruppe «Pro Plakat»
c/o AWS Aussenwerbung Schweiz
Giesshübelstrasse 4
8045 Zürich

